Gerade an Hanggrundstücken bietet es sich an ein Garagendach als Terrassenfläche zu nutzen.
Wer gerade baut, der sollte sich bereits bei der Planung hierüber Gedanken machen. Soll die Garage als Terrassenfläche genutzt werden, so sind an die Statik höhere Anforderungen zu richten.
Beim späteren Wunsch eine bestehende Garagendecke mit einer Terrasse zu versehen muss eventuell vorher die Decke verstärkt werden, falls der Statiker keine ausreichende Belastbarkeit der vorhandenen Decke bescheinigen kann.
Der Grenzabstand zum Nachbarn ist auch wichtig. Denn welcher Nachbar möchte schon bei seinen Gartenarbeiten wie von einem Hochsitz aus ständig beobachtet werden? In den verschiedenen Quellen wird von einem Mindestgrenzabstand von 2,50 m gesprochen, was ungünstig ist, wenn die Garage genau auf die Grenze gebaut wurde.
Das OVG Rheinland Pfalz AZ 1A 10952/00 hat entschieden, dass eine Dachterrasse keinen Mindestabstand zum Nachbargrundstück benötigen, wenn keine Besonnungs-,Belichtungs- oder Lüftungsverhältnisse des Nachbargrundstücks zu erwarten sind.
Am Besten wird es sein, wenn man mit seinem Nachbarn spricht und seine Zustimmung vorher einholt und zusätzlich die örtliche Baubehörde konsultiert. So erspart man sich Verdruss mit dem Nachbarn und kann seine Terrasse ohne Nachbarschaftsstreit auch genießen.