23.02.2012
 

Terrasse und Heizkosten

Immer wieder, wenn die Heizkostenabrechnung ins Haus flattert kommt Stress auf. Hat man zuviel berechnet bekommen?

Wichtig für die Heizkostenabrechnung ist es zu wissen, dass in die Miete die Terrassenfläche zu einem bestimmten Prozentsatz eingerechnet werden darf.

Bei der Heizkostenumlage ist dies nicht der Fall. Sie wird ja nicht beheizt und darf deshalb auch nicht berücksichtigt werden.

Deshalb genau kontrollieren; denn auch mancher Vermieter weiß nicht, dass er dies berücksichtigen muss.

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